Stadt Freystadt
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Anlässlich der Kommunalwahlen 2014 stellen wir einige Informationen sowie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines incl. Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Der erste Bürgermeister und die Stadtratsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt. In Freystadt werden 20 Stadtratsmitglieder gewählt.
Die Wahler haben in Freystadt 20 Stimmen für den Stadtrat zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d.h. einzelnen Bewerbern können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Zudem kann man auch panaschieren, d.h. die Stimmen können auf Bewerber verschiedener Listen verteilt werden.
Bei Bürgermeisterwahlen haben die Wähler eine Stimme.
Muster
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt. Im Landkreis Neumarkt sind dies 60 Kreisräte.
Die Wähler im Landkreis Neumarkt haben 60 Stimmen für den Kreisrat zu vergeben. Wie bei den Gemeindewahlen besteht auch hier die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens.
Für die Landratswahl haben die Wähler eine Stimme.
Infos zum Stimmzettelmodul findet Ihr unter www.pcwahl.de Stimmzettel. Dieses wird zur Auswertung der Stimmzettel für den Stadtrat und den Kreisrat verwendet.
Zusammentritt der Wahlvorstände am 16.03.2014 um 07.30 Uhr im jeweiligen Wahllokal.
Zusammentritt der Briefwahlvorstände am 16.03.2014 um 16.00 Uhr im jeweiligen Auszählungsraum.
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