Gemeindeorgane

Gemeindeorgane

Die Hauptorgane der Stadt Freystadt sind der 1. Bürgermeister und die 20 Stadtratsmitglieder. In ihren Händen liegen die Belange der Großgemeinde Freystadt. Der Stadtrat als politische Vertretung der Bürger ist das höchste Gremium, das über alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet. Der Vorsitz in den Stadtratssitzungen obliegt dem 1. Bürgermeister.

Aus der Mitte der Stadtratsmitglieder wurde der Haupt- und Finanzausschuss, sowie der Bau- und Umweltausschuss gebildet. Auch hier führt der 1. Bürgermeister den Vorsitz in den Sitzungen. Die Entscheidungsbefugnis dieses Ausschusses ergibt sich aus der Geschäftsordnung.

Rechtsnormen: