Fundamt

Das Fundamt der Stadt Freystadt

Fundgegenstände, die im Gemeindebereich der Stadt Freystadt gefunden wurden, sind grundsätzlich beim Fundamt abzugeben. Wer Gegenstände unterschlägt, macht sich strafbar!

Jeder gefundene Gegenstand wird auf unserer Webseite mit Bild veröffentlicht. Diesen können Sie unter Fundsachen einsehen. Sollten Sie Ihren Gegenstand nicht darunter finden, wurde dieser entweder noch nicht abgegeben oder er wurde noch nicht gefunden. Daher unser Rat: Besuchen Sie unsere Fundsachen öfters. Es kommt häufig vor, dass Gegenstände erst nach Wochen abgegeben werden.

Fundgegenstände müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. Wenn der Eigentümer die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abholt, kann der Finder das Eigentum erwerben. Sollte der Finder von diesem Recht nicht Gebrauch machen, gehen diese in das Eigentum der Stadt Freystadt über.

Die Fahrräder und Roller werden in unregelmäßigen Abständen im Bauhof, Viscardistraße 11, versteigert. Der genaue Termin wird im Mitteilungsblatt der Stadt Freystadt bekannt gegeben.

Aufbewahrungsorte

Die Aufbewahrungsorte sind für

  • Fahrräder und Roller → Bauhof, Viscardistraße 11 und
  • alle anderen Fundsachen → Marktplatz 1 (Rathaus).

Dort können zu den bekannten Öffnungszeiten die Gegenstände besichtigt und abgeholt werden.