Wasserversorgung - Beitragssätze

Zusammenstellung der aktuellen Beitragssätze

Bei den Herstellungsbeiträgen nach § 5 KAG erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlich auf dem Grundstück vorhandenen Geschossflächen. Dies bedeutet, dass bei einer Geschossflächenmehrung (z.B. Dachgeschossausbau, Wohnhausanbau, Einbau eines Waschbeckens mit Wasseranschluss in die Garage usw.) die Beitragspflicht erneut ausgelöst wird. Auch bei einer Grundstücksflächenmehrung (z.B. durch Zukauf einer bisher nicht beitragspflichtigen Grundstückesfläche) erfolgt eine Nachberechnung der neu erworbenen Fläche. Die Erstabrechnung bzw. Beitragsnacherhebung wird mit den nachfolgenden Beitragssätzen pro qm Grundstücksfläche bzw. Geschossfläche berechnet.

Veränderungen in der Grundstücksfläche - bzw. Geschossfläche sind der Gemeinde zu melden.

Herstellungsbeiträge:

Wasserversorgungsanlage

Grundstücksfläche

Geschossfläche

gültig ab 

Freystadt
(Burggriesbach, Forstermühle, Freystadt, Jettenhofen, Lauterbach, Obernricht, Schmellnricht, Schneemühle und Thannhausen)

1,51 €

6,14 €

01.01.2009
Sondersfelder Zweckverband
(Aßlschwang, Rohr, Richthof, Sondersfeld, Frettenshofen, Kittenhausen, Thundorf, Kiesenhof, Friedlmühle, Freystadt-Fohlenhof, Sulzkirchen, Oberndorf, Ohausen und Rabenhof)

1,34 €

4,83 €

11.09.2002
Forchheimer Zweckverband
(Forchheim, Großberghausen, Kleinberghausen, Höfen und Fuchsmühle)

0,92 €

4,04 €

11.09.2002
Mörsdorfer Zweckverband (Mörsdorf)

1,43 €

5,11 €

07.04.2000

* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer