Abwasser - Beitragssätze

Zusammenstellung der aktuellen Beitragssätze

Bei den Herstellungsbeiträgen nach § 5 KAG erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlich auf dem Grundstück vorhandenen Geschossflächen. Dies bedeutet, dass bei einer Geschossflächenmehrung (z. B. Dachgeschossausbau, Wohnhausanbau, Einbau eines Waschbeckens mit Wasseranschluss in die Garage usw.) die Beitragspflicht erneut ausgelöst wird. Auch bei einer Grundstücksflächenmehrung (z.B. durch Zukauf einer bisher nicht beitragspflichtigen Grundstückesfläche) erfolgt eine Nachberechnung der neu erworbenen Fläche. Die Erstabrechnung bzw. Beitragsnacherhebung wird mit den nachfolgenden Beitragssätzen pro qm Grundstücksfläche bzw. Geschossfläche berechnet.

Veränderungen in der Grundstücksfläche bzw. Geschossfläche sind der Gemeinde zu melden.

Herstellungsbeiträge:

AbwasseranlageGrundstücksflächeGeschossflächeGültig ab

Forchheim

1,99 €12,32 €25.10.2003

Freystadt

2,65 €11,75 €24.07.2004

Möning

1,84 €8,61 €09.10.2004

Reckenstetten

0,00 €26,63 €25.11.2006

Segelau

3,80 €23,38 €25.10.2003
  • Forchheim*
    mit den Ortsteilen Forchheim, Groß- und Kleinberghausen
  • Freystadt**
    mit den Ortsteilen Aßlschwang, Frettenshofen, Freystadt, Kiesenhof, Kittenhausen, Michelbach, Mörsdorf, Oberndorf, Ohausen, Rohr, Rothenhof, Sondersfeld, Sulzkirchen, Thannhausen und Thundorf
  • Segelau***
    mit den Ortsteilen Burggriesbach, Forstermühle, Fuchsmühle, Schneemühle, Höfen, Obernricht, Lauterbach, Jettenhofen und Schmellnricht