Stadt Freystadt
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Die Stadt Freystadt hat am 24.10.2014 den Zuwendungsbescheid durch den Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.
Freystadt, 24.10.2014
Stadt Freystadt
Alexander Dorr, 1. Bürgermeister
Die Stadt Freystadt bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber der endgültige Entwurf des Vertrags über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 10.06.2014 zur Stellungnahme übermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des Kooperationsvertrags Stellung genommen.
Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des kooperationsvertrags Stellung genommen. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist für die Stadt Freystadt verbindlich und der Kooperationsvertrag wurde diesbezüglich durch die Stadt Freystadt angepasst.
Freystadt, 19.08.2014
Stadt Freystadt
Alexander Dorr, 1. Bürgermeister
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Veröffentlicht am 10.06.2014
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen der bei Stadt Freystadt innerhalb der Angebotsfrist vier Angebote ein.
Auf der Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Stadtrat am 03.06.2014 das Angebot der Firma Brandl Service GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Firma Brandl Service GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Föfderung gem. Breitbandrichtlinie.
Der Kooperationsvertrag wurde am 10.06.2014 der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Stellungnahme überstandt.
Freystadt, 10.06.2014
STADT FREYSTADT
Alexander Dorr, 1. Bürgermeister
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Veröffentlicht: 21.01.2014
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Stadt Freystadt definierten Erschließungsgebeiten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Freystadt, 21. Januar 2014
Stadt Freystadt
Willibald Gailler, 1. Bürgermeister
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Veröffentlicht: 21.01.2014
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Stadt Freystadt in Gebieten, die „schwarze Flecken″ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
Die Stadt Freystadt kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen in den Erschließungsgebieten 1 bis 6 nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint.
Die Stadt Freystadt hat zudem mit Schreiben vom 05.12.2013 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme Bundesnetzagentur
Die Stadt Freystadt ist nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Begründung:
In den Erschließungsgebieten 1 bis 6 befinden sich acht Ortsteile und ein Gewerbegebiet. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte überschaubar. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Freystadt, 21. Januar 2014
Gailler
1. Bürgermeister
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Veröffentlicht: 20.01.2014
Gemäß der Förderrichtlinie hat die Stadt Freystadt vom 07.12.2013 bis 10.01.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Freystadt und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de .
Zusätzlich wurden mit Schreiben vom 02.12.2013 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln zu ihren Ausbauplänen sowie die Bundesnetzagentur schriftlich befragt.
Das Ergebnis der Markterkundung (Karte) und der Beitreiber-Abfrage sowie die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur kann unter http://buergerservice.freystadt.de abgerufen werden.
Erschließungsgebiet | Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf Onlineabfrage | Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf individuelle Abfrage |
1 | nein | nein |
2 | nein | nein |
Rettelloh | nein | nein |
4 | nein | nein |
5 | nein | nein |
6 | nein | nein |
Freystadt, 20. Januar 2014
Willibald Gailler
1. Bürgermeister
Veröffentlicht am 02.12.2013
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Stadt Freystadt hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 8 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (http://buergerservice.freystadt.de/hp6565/Bedarfsermittlung.htm). Die Stadt Freystadt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs 6 Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt. Karte „Ergebnis der Bedarfsabfrage″
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Freystadt bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 10. Januar 2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Stadt Freystadt
Gailler, 1. Bürgermeister
Anlage:
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Veröffentlicht am 16.09.2013
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream an.
Die Stadt Freystadt hat Erschließungsgebiete festgelegt, in denen Bedarf für den Breitbandausbau nach den Förderrichtlinien bestehen könnte. Die Erschließungsgebiete umfassen die in beiliegender Karte dargestellten Kumulations- und Gewerbegebiete. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesen Gebieten angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbebetrieben gemäß § 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die Stadt Freystadt will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinien verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Darum unsere Bitte:
Wenn in Ihrem Betrieb aktuell oder künftig Bedarf an einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s oder höher besteht, füllen Sie den vorbereitenden Fragebogen aus und geben ihn innerhalb der nächsten 5 Wochen zurück.
Stadt Freystadt
Tel.: 09179 94 90-0
Fax: 09179 94 16 20
E-Mail: info@freystadt.de
Mo 8.00–12.00 & 14.00–16.00
Di 8.00–12.00 & 14.00–16.00
Mi 8.00–12.00
Do 8.00–12.00 & 14.00–18.00
Fr 8.00–12.00
oder nach Vereinbarung
Rettungsdienst und Notarzt
Tel. 112
Gift-Notruf
Tel. 089 / 12 240
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 116 117
Öffentlicher Defibrillator: