Wichtige Mitteilung vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - Abfallwirtschaft

Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus

15.02.2022

Wichtige Informationen zur Sperrmüllabfuhr

In den letzten Jahren ist die Sperrmüllmenge im Landkreis übermäßig stark gestiegen.
Der Trend immer mehr neue Sachen in immer kürzeren Zeitabständen zu kaufen, hat unter anderem mit dazu beigetragen.

Was genau ist eigentlich Sperrmüll?

Als Sperrmüll werden Abfälle bezeichnet, die brennbar sind und die zu groß für eine Mülltonne sind, und die man üblicherweise bei einem Umzug mitnimmt.

Also Möbel wie Betten, Schränke, Kommoden, Stühle, Polstersessel, Teppiche (Läufer, Auslegware), Matratzen, Körbe und so weiter.

Folgende Abfälle sind kein Sperrmüll:
  • Teppichböden, Laminatböden oder andere Bodenbeläge.
  • Rollos, Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türrahmen.
  • Auch Fußbodenbeläge oder Deckenpaneele sind genau wie Tapeten kein Sperrmüll, sondern typischer Bau- und Renovierungsabfall.

In den vergangenen Jahren wurden kulanter Weise immer noch bis zu drei Fenster und Türen oder Rollos bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Diese Möglichkeit entfällt ab sofort.

Bitte beachten:

Bau und Renovierungsabfälle können nicht mehr zum Sperrmüll angemeldet werden. Alle Bau- und Renovierungsabfälle müssen die Hauseigentümer oder die Vermieter selbst entsorgen. Sie können zur Müllumladestation in Neumarkt gebracht werden oder über Containerdienste im Landkreis entsorgt werden.
Viele Bau- und Renovierungsfirmen bieten ebenfalls die Entsorgung der ausgebauten Türen, Fenster und Rollos an.

Weitere Infos zur Abfallwirtschaft finden Sie im Internet auf der Seite vom Landratsamt .

Detaillierte Informationen zum Sperrmüll finden Sie hier.