Erd- und Steindeponie

Erd- und Steindeponie

Eine Anlieferung von Bauunternehmer Erdaushub und Bauschutt ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich. 

Für die Anlieferung von Erdaushub erfolgt keine Schlüsselaushändigung mehr durch den Deponiewart. Das angelieferte Material darf nur aus dem Gemeindegebiet der Stadt Freystadt stammen. Ab einer Anliefermenge von 5 m³ Erdaushub oder Bauschutt ist das ausgefüllte Formular "Grundlegende Charakterisierung" dem Deponiewart vorzulegen.

Auf der Erd- und Steindeponie dürfen nur Abfälle abgelagert werden die der Deponieklasse 0 entsprechen und die nachweislich aus dem Gemeindegebiet Freystadt stammen.

Entsprechende Analysen sind vorzulegen.

Zur Deponierung zugelassen ist Bodenaushub aus dem Gemeindegebiet

Bodenaushub ist natürlich anstehendes oder umgelagertes Locker- und Festgestein, sowie Baggergut, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird, auch mit geringfügigen Fremdanteilen soweit deren weitgehende Aussortierung aufgrund ihres geringen Anteils oder ihrer geringen Größe unverhältnismäßig ist.

Dies ist in der Regel:

  • Boden und Steine (AVV 17 05 04)
  • Baggergut (AVV 17 05 06)
  • Boden und Steine aus Gärten und Parkanlagen (AVV 20 02 02)

Nicht zum Bodenaushub gehört „Mutterboden“ (humoser Oberboden). Für diesen gelten besondere Schutzbestimmungen, siehe § 202 BauGB.

Zur Zwischenlagerung zugelassen ist Bauschutt aus dem Gemeindegebiet

Hierunter fallen „rein“ mineralische, vorsortierte Bau- und Abbruchabfälle aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügig nichtmineralischen Fremdbestandteilen, soweit deren weitgehende Aussortierung aufgrund ihres geringen Anteils oder ihrer geringen Größe unverhältnismäßig ist.

Dies ist in der Regel:

  • Beton (AVV 17 01 01)
  • Ziegel (AVV 17 01 02)
  • Mauerwerksabbruch – Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV 17 01 07)
  • Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen, Steinzeug (AVV 10 12 08)

Unter Vorsortierung ist keine Aufbereitung, sondern die Aussortierung und Separierung unzulässiger Materialien zu verstehen. Nicht zum Bauschutt zählen Baustellenabfälle (AVV 17 09 04), d.h. nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeit (z.B. Bauhilfsstoffe, Bauzubehör, Verpackungsmaterialien, Isoliermassen, Farb-, Kleber-, Schutzanstrich, Imprägniermittelreste).

Nicht angenommen werden gipshaltige Baustoffe, sowie Porenbetonsteine (Ytong), diese können im Wertstoffhof Blomenhof, Neumarkt abgegeben werden.

Gebührenliste bis 31.03.2024

 PK 
FahrzeugGebühr
  
Anfuhr von Erd- oder Steinmaterial
Erdaushub (je cbm-lose) - auch steinhaltig5,--€
 Pkw-Anhänger4,--€
Bauschutt (Kantenlänge max. 60 cm)
IPKW (Inhalt eines Standard-Kofferraumes) oder bei sonstiger Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge2,50€
IIPKW mit besonderer Ladefläche, Dachträger, umgekl. Rückbank o.ä.;
PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe bis 50 cm oder einer Ladefläche bis zu 2 qm
7,-- €
IIIKleinbus, Klein-LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht;
PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe über 50 cm oder einer Ladefläche über 2 qm
14,--€
IVKfz mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t zul. Gesamtgewicht;
Anhänger ab 2 t und weniger als 4 t zul. Gesamtgewicht
20,--€
VAnhänger ab 4 t und weniger als 7 t zul. Gesamtgewicht28,--€
Kfz ab 7,5 t und weniger als 16 t zul. Gesamtgewicht;
Anhänger ab 7 t und weniger als 10 t zul. Gesamtgewicht
37,--€
VIFahrzeuge mit Absetzbehältern (Containern) bis einschl. 5 cbm46,--€
VIIKfz ab 16 t und weniger als 22 t zul. Gesamtgewicht;
Anhänger ab 10 t und weniger als 16 t zul. Gesamtgewicht
55,--€
VIIIFahrzeuge mit Absetzbehältern (Containern) von mehr als 5 cbm bis einschl. 7 cbm64,--€
IXKfz ab 22 t und weniger als 32 t zul. Gesamtgewicht;
Anhänger ab 16 t bis weniger als 22 t zul. Gesamtgewicht;
Fahrzeuge mit Absetzbehältern (Containern) von mehr als 7 cbm bis 10 cbm
92,--€
XKfz ab 32 t bis weniger als 38 t zul. Gesamtgewicht;
Anhänger ab 22 t zul. Gesamtgewicht;
Fahrzeuge mit Absetzbehältern (Containern) von mehr als 10 cbm bis einschl. 14 cbm
129,--€
XIKfz ab 38 t zu. Gesamtgewicht;
Fahrzeuge mit Absetzbehältern (Containern) von mehr als 14 cbm
175,--€
Bauschutt (Kantenlänge größer 60 cm)
XIIBauschutt mit Kantenlänge größer 60 cm bis max. 250 cm; je angefangenen cbm21,--€